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Bereits im August ist eines der ersten Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit einer Corona-Impfung angelaufen. Die Kläger erlitten durch die Impfung nachweisliche Impfschäden und ziehen die Hersteller zur Verantwortung. Doch die sogenannte Spahn-Verordnung vom Mai 2020 erschwert es den Geschädigten, ihr Recht auf Entschädigungen durchzusetzen.
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